Was tun im Schadensfall an der Unfallstelle?
Auszug aus den ADAC Hinweisen im Internet (Stand 09.2022)
- Absichern! Anhalten – Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen.
- Warndreieck aufstellen (Abstand: 50 bis 150 Schrittlängen). Eigene Sicherheit beachten!
- Erste Hilfe leisten! Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei europaweit unter Tel. 112 (Euronotruf) rufen. Polizei rufen? Bei Verletzten, hohem Sachschaden, fehlender Einigung, wenn der Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder ein Fahrzeug mit Kennzeichen außerhalb der EU ohne Versicherungsnachweis (z.B. grüne / weiße Versicherungskarte) beteiligt ist, sollte die Polizei gerufen werden (Euronotruf unter Tel. 112 oder in Deutschland unter Tel. 110). Verhalten gegenüber der Polizei! Bei Zweifel über den Unfallhergang nur Angaben zu Person und Fahrzeug machen. Nur bei eindeutigem Verschulden polizeiliches Verwarnungsgeld akzeptieren. Eigene Beweissicherung!
- Es ist immer ratsam die Polizei zu rufen,
- Unfallzeugen bitten zu warten. Zeugen-Anschriften und Telefonnummern notieren,
- Versicherungsdaten tauschen
- Unfallstelle fotografieren (Übersichtsaufnahme, jeweils aus Richtung der Fahrzeuge mit evtl. Bremsspuren, Fahrzeug-Beschädigungen). Vermessbare Punkte wie z.B. Lichtmasten mitfotografieren.
- Auf Verkehr achten!
- Bei Bagatellschäden Unfallstelle bald räumen.
- Unfallbericht erstellen! Wenn möglich mit Unfallbeteiligten einen Unfallbericht (Formular) ausfüllen. Angaben zu Unfall, Fahrzeug und Person machen, jedoch kein Schuldanerkenntnis abgeben.